Einzureichende Unterlagen

  • Der gesamte Projektantrag besteht aus dem eingereichten Projektantrag, dem Finanzierungsplan und der Kooperationsbestätigung des bzw. der deutschen Partner.
  • Für die Vorbereitung des Projektantrages sollen nur die vom Baltisch-Deutschen Hochschulkontor vorbereiteten Formulare verwendet werden. Bitte nutzen Sie dazu das Antragsformular „Projektantragsformular 2024 auf Deutsch” oder „Projektantragsformular 2024 auf Englisch”.
  • Der Projektantrag und der Finanzierungsplan müssen auf Deutsch oder auf Englisch eingereicht werden.
  • Bitte lesen Sie vor dem Ausfüllen des Antrages den Leitfaden 2024 sorgfältig durch und beachten Sie diesen beim Ausfüllen.
  • Die Kooperationsbestätigung des bzw. der deutschen Partner muss als offizieller Brief mit dem Briefkopf der Partneruniversität erfolgen und vom deutschen Partner unterschrieben werden. Zunächst kann der Brief eingescannt eingereicht werden. Sobald das Projekt für eine Förderung ausgewählt wird, muss der Brief im Original nachgereicht werden.
  • Die vollständigen Unterlagen sind spätestens bis Ende der Bewerbungsfrist im Projektantragsportal bis 23:59 Uhr (Zeitzone der baltischen Staaten) einzureichen.
  • Unvollständig ausgefüllte Anträge können nicht berücksichtigt werden und werden vom Auswahlverfahren ausgeschlossen.

Haufig gestellte Fragen

Antragsvoraussetzungen

Q: Ich habe eine potenzielle Partnerinstution gefunden, die keine Universität ist. Können wir trotzdem das Projekt zusammen durchführen?

A: Ja. Jedoch sollte im Projektantrag nachvollziehbar gemacht werden, dass diese Institution Forschung betreibt, besonders für den Fall, dass sie international weniger bekannt ist.

Ausfüllen des Projektantragsformulars

Q: In welcher Sprache sollen die Formulare ausgefüllt werden?

A: Sie können die Formulare entweder in englischer oder deutscher Sprache ausfüllen. Dazu sollten Sie die Vorlagen dieser Seite herunterladen.

 

Q: Ist es nicht besser, wenn ich ein leeres Formular (z.B. die englische Vorlage) herunterlade und gleich auf Deutsch, Englisch und [Litauisch/Lettisch/Estnisch] ausfülle?

A: Nein. Wenn Sie sich für die englische Vorlage entscheiden, sollten Sie diese nur auf Englisch ausfüllen; dasselbe gilt für die deutsche Version. Falls Ihr Antrag genehmigt wird, wird Ihnen das Hochschulkontor weitere Vorlagen in lettischer/litauischer/estnischer oder englischer bzw. deutscher Sprache zur Verfügung stellen.

 

Q: Sollte ich das genaue Beginn- und Enddatum des Projekts unter Punkt 4, Sektion 1 angeben?

A: Ja. Das Datum sollte im Format tt.mm.jjjj angegeben werden. Die Angabe des Tages, an dem das Projekt beginnen und enden soll, ist von besonderer Wichtigkeit, da das Hochschulkontor nur diejenigen Ausgaben finanzieren kann, die ab dem Tag des Projektbeginns getätigt werden. In ähnlicher Weise sollten die gesamten Zuschüsse (bewilligt durch die wissenschaftliche Komission des Hochschulkontors) bis zum letzteb Tag des Projektzeitraums verausgabt werden.

 

Q: Soll ich meine genauen Projektpartner*innen aus Deutschland unter Punkt 4, Sektion 2 angeben?

A: Ja, sowohl die deutsche Partnerinstitution als auch der/die konkrete Projektpartner*in sollen erwähnt werden, damit die wissenschaftliche Kommission eine gerechte Beurteilung der Kooperation vornehmen kann.

 

 

Q: Was ist mit öffentlichen Veranstaltungen unter Punkt 4?

A: Damit meinen wir jene Veranstaltungen, die nicht nur die direkten Teilnehmenden am Projekt umfassen, sondern auch ein breiteres Publikum. Wenn Sie z.B. ein Seminar organisieren, an dem ausschließlich die Projektleitenden und die jeweiligen Forschungsgruppen beteiligt sind, sollen Sie das nicht hier erwähnen, sondern unter Sektion 4 (Hauptaktivitäten des Projekts). Wenn sie z.B. eine Konferenz oder ähnliche Veranstaltung (vor Ort und/oder online) organisieren, die allen interessierten (Professor*innen, Dozent*innen und/oder Studierenden) zugänglich ist, sollten Sie sie in den Punkt 4 unter „Öffentlichen Veranstaltungen“ anführen.

 

Q: Sollte ich die Anzahl der Personen, die vom Projekt profitieren werden, unter Punkt 4, Sektion 6 immer angeben?

A: Ja. Natürlich ist es nicht immer möglich, eine genaue Anzahl der vom Projekt indirekt profitierenden Personen anzugeben. Jedoch sollten Sie sich zumindest um eine (grobe) Einschätzung bemühen, damit die wissenschaftliche Kommission eine gerechte Beurteilung der Sichtbarkeit Ihres Projekts vornehmen kann.

 

Q: Was für Maßnahmen kann ich unter Punkt 14 erwähnen, bzgl. der Öffentlichkeitswirkung meines Projekts?

A: Wenn Sie geplant haben, das Projekt auf verschiedenen sozialen Netzwerken, der Webseite Ihrer Universität bzw. der Partneruniversität(-en), durch einen Newsletter, im (lokalen) Radio bzw. in einer (lokalen) Zeitung zu bewerben und/oder dessen Ergebnisse in wissenschaftlichen Zeitschriften zu veröffentlichen, sollten Sie das hier anführen. Bitte geben Sie den Namen der sozialen Netzwerke, Nachrichtensender und/oder wissenschaftlichen Publikationen an und beachten Sie, dass das Projekt ausdrücklich als eine durch das Hochschulkontor beförderte Initiative beworben werden sollte (z.B. durch Verwendung unseres Logos und Notiz).

 

Q: Soll ich den Lebenslauf von allen Projektteilnehmenden dem Antragsformular beifügen?

A: Nein, es werden keine zusätzlichen Unterlagen benötigt.

 

Q: Sollten die Projektleitenden die elektronische Version des Antragsformulars unterschreiben?

A: Nein. Sie sollen nicht das Projektantragsformular und den Finanzplan unterschreiben. Beide Dokumente sollen gemeinsam mit der Kooperationsvereinabrung des deutschen Partners in als eine PDF eingereicht werden.

Ausfüllen des Finanzplans

Q: Ich bin in Litauen und muss nach Deutschland und wieder zurück reisen, um Projektaktivitäten durchzuführen. Welche Kosten werden durch die Mobilitätspauschale unter Punkt 1 abgegolten?

A: Die Mobilitätspauschale für Reisen von Litauen nach Deutschland und deckt die entstehen kosten bis zur angegebenen Summe im Leitfaden. Die Mobilitätspauschale ändert sich unter keinen Umständen, wird einmal vergeben und soll die gesamte Reise hin- und zurück, sowie alle mit der Reise im Zusammenhang stehenden Nebenkosten (vgl. Punkt 8.1 des Projektleitfadens), abdecken. Darüber hinaus gilt, falls Sie mit dem Bus, dem Zug oder anderen öffentlichen Verkehrsmitteln zum nächstgelegenen Flughafen/Bahnhof fahren müssen, damit Sie sich auf Ihre Hauptreise begeben können, sind die hierfür nötigen Tickets ebenfalls durch die Mobilitätspauschale abgegolten.

 

Q: Gibt es eine Mobilitätspauschale für andere nötige, nicht durch die oben erwähnte Pauschale abgegoltene Reisen innerhalb der Baltischen Staaten oder Deutschlands (Punkt 2)?

A: Nein, es gibt keine Pauschale. Jedoch werden die Mitglieder der wissenschaftlichen Kommission vor der Bewilligung des Projekts, die von den Projektleitenden beantragte Summe zur Abdeckung der innerbaltischen oder innerdeutschen Mobilität kürzen, wenn sie der Meinung sind, dass diese zu hoch angesetzt war.

 

Q: Ich bin ein Projektmitglied aus dem Baltikum und werde 5 Tage in Deutschland verbringen, um Projektaktivitäten durchzuführen. Wie wird die Aufenthaltspauschale berechnet?

A: Für Projektteilnehmer beginnt die Aufenthaltspauschale am Anreisetag und kann bis einschließlich dem Tag der Abreise geltend gemacht werden. An- und Abreisetag gelten jeweils als ein separater Tag. Die Berechnung sieht wie folgt aus: Pauschale (in den Projektleitfaden angegeben) X Anzahl Tage.

 

Q: Ändert bzw. erhöht sich die Aufenthaltspauschale dadurch, dass meine Hotelkosten höher waren als erwartet?

A: Nein. Die Aufenthaltspauschale hängt mit dem Status der Beförderten und den durchschnittlichen Lebenskosten des jeweiligen Landes zusammen und wird unabhängig von den tatsächlichen Ausgaben in Deutschland bzw. den baltischen Staaten gewährt.

 

 

Q: Können die deutschen Projektpartner*innen ein Honorar zur Durchführung der Projektaktivitäten erhalten?

A: Nein. Gemäß Punkt 10. des Projektleitfadens dürfen die deutschen Projektpartner*innen bzw. die Angehörigen der deutschen Partnerinstitution kein Honorar beanspruchen.

 

Q: Als Projektleiter*in einer baltischen Hochschule möchte ich im Rahmen des Projekts eine (online-) Veranstaltung organisieren/moderieren. Diese Tätigkeit ist aber in meinem Arbeitsvertrag nicht vorgesehen. Kann ich ein Honorar erhalten?

A: Nein. Allgemein (siehe Punkt 10. des Leitfadens) dürfen die Projektleiter*innen unter keinen Umständen ein Honorar erhalten, unabhängig von den im Arbeitsvertrag festgelegten Verpflichtungen.

 

Q: Ich bin ein Projektmitglied und arbeite an einer baltischen Institution. Kann ich ein Honorar für die Durchführung jeglicher Projektaktivitäten erhalten?

 

A: Nein. Als Projektmitglied an der beförderten baltischen Institution, haben sie keinen Anspruch auf ein Honorar, unabhängig von den in Ihrem Arbeitsvertrag festgelegten Verpflichtungen und dem Beitrag, den Sie für die Projektaktivitäten leisten werden.

 

Q: Ich arbeite weder für die beförderte baltische Institution, noch für die deutsche Partnerinstitution. Kann ich ein Honorar erhalten?

A: Unter Umständen, ja. Zum Beispiel können Honorare an Dolmetscher*innen und Übersetzer*innen gezahlt werden. Beachten Sie jedoch bitte, dass das Honorar nicht mehr als 20% der beantragten Fördersumme betragen soll (siehe Punkt 4. des Projektleitfadens). Darüber hinaus wird dessen Notwendigkeit von der wissenschaftlichen Kommission einzeln geprüft.

 

Q: Ich plane mein Projekt auf sozialen Netzwerken zu bewerben, Interviews zu geben und/oder die Ergebnisse in einer wissenschaftlichen Zeitschrift zu veröffentlichen. Soll ich das unter Punkt 9 des Finanzplans erwähnen?

A: Ja. Diesbezüglich sollten Sie sich um Klarheit und Übersichtlichkeit bemühen, damit die geplanten Ausgaben für uns verständlich sind. Das bedeutet, dass Sie bspw. den Namen der Zeitschrift angeben und deutlich erklären, wozu sie die beantragte Summe benötigen, damit die Veröffentlichung erfolgen kann. Falls Sie eine Social-Media-Kampagne planen, sollten Sie genau anführen, über welches soziale Medium sie laufen wird und wozu Sie die Finanzierung vom Hochschulkontor benötigen (z.B. zum Kauf einer Lizenz, oder um eine Kampagne auf Facebook zu finanzieren, o.ä.).

Die Kooperationsbestätigung

Q: Wie sollte die Kooperationsbestätigung aussehen?

A: Die Kooperationsbestätigung der deutschen Partner*innen soll ein offizieller Brief mit Briefkopf der Partneruniversität und Unterschrift des Partners/der Partnerin sein.

 

Q: Ich habe mehr als eine deutsche Partnerinstitution. Soll ich eine Kooperationsbestätigung pro Partner einreichen?

A: Ja, in diesem Fall wird eine Bestätigung pro deutsche Partnerinstitution benötigt.

 

Q: Ich habe Partner*innen aus Deutschland und dem Baltikum. Soll ich auch eine Kooperationsbestätigung der baltischen Partner*innen einreichen?

A: Nein, nur die Kooperationsbestätigung der deutschen Partnerinstitution muss eingereicht werden.